Hausordnung Sporthalle

1. Benutzungszeiten

1.1 Die Sporthallen sowie alle dazugehörigen Nebenräume stehen den Gruppen nur an den zugewiesenen Zeiten zur Verfügung. Abweichungen bedürfen der Zustimmung des Vorstandes.

1.2 Der Belegungsplan für den Trainings- / Spielbetrieb in der Sporthalle wird vom SV Beckdorf (Sportwart@svbeckdorf.de) erstellt und verwaltet.

1.3 Nicht mehr genutzte Belegungseinheiten sind unverzüglich an den SV Beckdorf (Sportwart@svbeckdorf.de) zu melden.

2. Benutzergruppen

2.1 Das Betreten der Halle und der Nebenräume, dazu zählt auch die Tribüne, ist mit Tieren nicht gestattet.

2.2 Der Übungsleiter / Trainer hat sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Halle sowie der Einrichtungsgegenstände vor Trainingsbeginn zu überzeugen. Jede Auffälligkeit oder Zerstörung von Trainingsgegenständen ist unverzüglich dem Vorstand zu melden.

2.3 Der Übungsleiter / Trainer hat nach Beendigung des Trainings / Übung dafür zu Sorgen, dass die Halle und Nebenräume sauber verlassen werden und das alle Türen und Fenster geschlossen sind. Die Beleuchtung ist vor verlassen der Halle auszuschalten.

2.4 Jeder ist verpflichtet, Ordnung, Sauberkeit und Sparsamkeit in Bezug auf den Strom-, Heizungs- und Wasserverbrauch zu wahren.

3. Technische Einrichtungen

3.1 Die Licht – und Beschallungsanlage sowie Tribüneneinrichtungen dürfen nur vom Vorstand/Übungsleiter bedient werden. Die Heizungsanlage darf nur vom Hausmeister bedient werden.

3.2 Bei Großveranstaltungen sind mit Rücksprache des Vorstandes und  Hausmeisters abweichende Regelungen möglich.

3.3 Mitgebrachte Tonanlagen müssen in technisch einwandfreiem Zustand sein, wenn sie am Stromnetz der Halle betrieben werden.

3.4 Sportgeräte etc. dürfen nicht ohne Zustimmung der Gemeinde aus den Hallen entfernt werden.

4. Verhalten in der Halle

4.1 Alle Hallenbenutzer sind verpflichtet, eventuell anfallenden Abfall in die aufgestellten Behälter zu werfen. Der Gruppenleiter hat sich nach Ende der Übungsstunde zu überzeugen, dass kein Abfall in den Räumen herumliegt.

4.2 Die Sportfläche der Sporthalle darf nur mit abriebfreien Hallenturnschuhen betreten werden. Schuhe, die im Freien getragen werden, dürfen nicht auf der Sportfläche benutzt werden. Der Übungsleiter / Trainer hat dies zu Beginn der Übungsstunde zu überprüfen.

4.3 Bei Turnieren und Ligaspielen in der Halle sind Beleidigungen, ungebührliches Verhalten und Handgreiflichkeiten zu Unterlassen. Der Übungsleiter / Trainer und / oder das Ordnungspersonal ist bei Zuwiderhandlungen angewiesen, die Person/ -en der Halle zu verweisen. Bei Verweigerung wird die Polizei gerufen und wegen Hausfriedensbruchs eine Strafanzeige erstattet. Es wird gleichzeitig ein Hausverbot erteilt.

4.4 Das Rauchen ist im gesamten Gebäude untersagt.

4.5 Zu stark alkoholisierten Personen wird der Zutritt zur Halle verwehrt bzw. die Person / -en wird / werden aus der Halle entfernt. Bei Weigerung gilt der letzte Passus von 4.3.

4.6 Das Umkleiden ist nur in den Umkleideräumen gestattet.

4.7 In besonders schwerwiegenden Fällen kann die weitere Durchführung der Veranstaltung am Benutzungstag untersagt werden.

4.8 Die Benutzung von nicht wasserlöslichen Haftmitteln jeglicher Art (Kleber, Harz, Spray, Wachs usw.) ist nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen werden den betreffenden Nutzern anteilige Reinigungskosten in Rechnung gestellt.

4.9 Die Sportgeräte sind nur ihrem Zweck entsprechend zu benutzen und zu behandeln. Nach der Benutzung sind die Sportgeräte wieder an den für sie bestimmten Platz zurückzubringen.

4.10 Bei Veranstaltungen mit Zuschauern und Besuchern hat der Veranstalter das notwendige Aufsichtspersonal (z. B. Ordner) sowie den evtl. notwendigen Sanitätsdienst und – je nach Veranstaltung und Besucherzahl – die notwendige Sicherheitswache der Feuerwehr zu stellen.

4.11 Dekoration und besondere Aufbauten bedürfen der Zustimmung der Samtgemeindeverwaltung. Für Dekorationszwecke dürfen nur schwer entflammbare Materialien verwendet werden. Daneben sind die Auflagen des Brandschutzes zu beachten.

4.12 Das Anbringen von Firmen- oder Produktwerbung jeglicher Art in den Räumen der Sporthalle ist nur nach vorheriger Genehmigung durch die Verantwortlichen zulässig.

4.13 Bei Musikaufführungen sind die Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes vom Veranstalter zu beachten. Der Veranstalter ist verpflichtet, einen entsprechenden Antrag für die Erteilung der Befugnisse zur Inanspruchnahme der Rechte bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA), Dortmund, einzuholen und die Aufführungstantiemen an die GEMA zu zahlen.

4.14 Der Nutzer hat bei Nutzungsbeginn eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen, durch welche auch Freistellungsansprüche der Art, dass ein Rückgriff des Versicherers gegen die Samtgemeinde Apensen und ihre Bediensteten ausgeschlossen ist, gedeckt werden. Auf Verlangen der Samtgemeinde Apensen hat der Nutzer die Versicherungspolice vorzulegen sowie die Prämienzahlung nachzuweisen.

5. Schäden

5.1 Schäden sind dem Vorstand / Hausmeister sofort mitzuteilen und in das ausliegendes Schadensbuch mit Datum, Uhrzeit und Namen des Meldenden einzutragen.

5.2 Für fahrlässig verursachte Schäden wird der Täter, bei nicht bekanntem Täter die Gruppe (Verein), haftbar gemacht.

6. Verstoß gegen die Hallenordnung

6.1 Der Vorstand / Hausmeister / Übungsleiter / Trainer oder das Ordnungspersonal übt das Hausrecht aus. Seinen / Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.

6.2 Bei Verstößen gegen diese Ordnung ist der Vorstand / Hausmeister / Übungsleiter / Trainer oder das Ordnungspersonal berechtigt, einzelne Personen, eventuell auch die ganze Gruppe, der Halle zu verweisen.

6.3 Bei wiederholten Verstößen kann eine Person / Gruppe durch die Gemeinde von der Benutzung der Halle ausgeschlossen werden.

7. Benutzungs- und Hausordnung

7.1 Die Sporthalle wird nur solchen Nutzern zur Verfügung gestellt, die sich vorher schriftlich verpflichten, diese Benutzungs- und Hausordnung als verbindlich anzuerkennen. Der Nutzer ist verpflichtet, Übungsleiter, Teilnehmer und Besucher auf die Regelungen der Benutzungs- und Hausordnung hinzuweisen.

7.2 Mündliche Abreden haben keine Gültigkeit.

8. Haftung für abhanden gekommene Gegenstände

8.1 Die Gemeinde / der Verein übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände.

Diese Hallenordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die Hallenordnung kann von der Gemeinde jederzeit neuen Gegebenheiten angepasst werden.

Samtgemeinde Apensen/Vorstand SV Beckdorf